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🇦🇹Österreichischer Wahlarzt-Leitfaden 2026

Wahlarzt- &
WAHonline-Rechner

Kalkulieren Sie Ihr Wahlarzthonorar nach den Autonomen Honorarrichtlinien (AHO), ermitteln Sie die voraussichtliche 80-%-Kostenerstattung der Krankenkasse gem. § 131 ASVG und sichern Sie WAHonline-konforme Honorarnoten.

§ 131 ASVG konform § 6 UStG befreit § 54 ÄrzteG sicher
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Wahlarzt- & WAHonline-Rechner

AHO 2026 · § 131 ASVG (80-%-Kassenersatz) · § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Client-Side RAM
1 ausgewählt
Wahlarzt-Honorarnote (AHO-Basis × 1,00):€ 160,00
WAHonline-Rückerstattung (80 %):ca. € 54,00

Rückerstattung der ÖGK (Gesundheitskasse) an den Patienten gem. § 131 ASVG

Eigenanteil Patient / Zusatzversicherung:€ 106,00

Verbleibender Differenzbetrag (voll deckbar durch private Zusatzversicherungen)

35 Wahlarzt-Patienten / Woche
Eingesparte Zeit / Monat28 Stunden
Gewonnener Praxiswert+€ 3 920
Netto-Mehrwert vs. 99 €+€ 3 821 / Mo.

100 % Client-Side RAM Sandbox: Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser ab. Keine Patientendaten oder Honorarnoten werden auf externen Servern gespeichert.

Rechts- & Abrechnungsgrundlagen

Der rechtssichere Wahlarzt-Abrechnungsleitfaden für Österreich

Alles, was österreichische Wahlärztinnen und Wahlärzte zu AHO, WAHonline-Übermittlung, Umsatzsteuer und Diagnosegeheimnis wissen müssen.

§ 131 ASVG: Der 80-%-Kostenerstattungsanspruch

In Anspruch genommene Wahlärztinnen und Wahlärzte haben keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Kassen. Gemäß § 131 Abs. 1 ASVG erstattet der zuständige Träger (ÖGK, SVS oder BVAEB) der versicherten Person 80 % jenes Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes angefallen wäre. Die Differenz deckt die Patientin bzw. der Patient oder deren private Kranken-Zusatzversicherung.

WAHonline-Pflicht gem. § 131c ASVG

Seit dem 1. Juli 2024 regelt § 131c ASVG die Verpflichtung zur elektronischen Honorarnotenübermittlung: Auf Wunsch des Patienten muss die Ordination den Beleg über die gesicherte WAHonline-Schnittstelle an die Kasse senden. DocReport AI generiert strukturierte, WAHonline-fertige Abrechnungsdaten direkt aus dem Behandlungsdiktat.

§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994: Unechte Steuerbefreiung

Ärztliche Tätigkeiten zur Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten sind nach österreichischem Steuerrecht unecht von der Umsatzsteuer befreit. Auf therapeutischen Wahlarzt-Honorarnoten darf daher keine USt ausgewiesen werden. Reine Gutachten ohne Heilbehandlungszweck unterliegen hingegen dem Steuersatz von 20 %.

§ 54 ÄrzteG 1998: Schutz des Diagnosegeheimnisses

Das österreichische Berufsrecht schützt Patientendaten kompromisslos. Krankenstandsbestätigungen für Arbeitgeber (Teil A) müssen strikt diagnosefrei bleiben. Verstöße sind nach § 121 StGB strafbar. DocReport trennt das Kassenexemplar (mit ICD-10) automatisch vom Dienstgeberexemplar.

Häufige Fragen

FAQ: Wahlarzt-Honorare, WAHonline & Kostenerstattung

Wie hoch ist die Kostenerstattung der Krankenkasse bei Wahlarzt-Honorarnoten?

Gemäß § 131 Abs. 1 ASVG haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 80 % jenes Betrages, den die Kasse einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung vergütet hätte. Die verbleibende Differenz trägt der Patient selbst oder wird von einer privaten Kranken-Zusatzversicherung übernommen.

Was besagt die WAHonline-Pflicht gemäß § 131c ASVG für Ordinationen?

Seit dem 1. Juli 2024 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, auf Verlangen der behandelten Person die Honorarnote elektronisch über das WAHonline-System direkt an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu übermitteln (§ 131c ASVG). Dadurch erhalten Patientinnen und Patienten ihren Kostenersatz rasch und unbürokratisch.

Fällt auf Wahlarzthonorare Umsatzsteuer nach § 6 UStG an?

Ärztliche Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 unecht von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass auf Honorarnoten für Diagnose und Therapie keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Ausgenommen sind gutachterliche Tätigkeiten ohne therapeutischen Bezug sowie rein kosmetische Behandlungen, welche dem Normalsteuersatz von 20 % unterliegen.

Welche Rolle spielen die Autonomen Honorarrichtlinien (AHO) der Ärztekammer?

Die AHO der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) bietet Wahlarztordinationen einen anerkannten Orientierungsrahmen für eine angemessene Honorargestaltung gemäß § 1152 ABGB. Da Wahlärzte nicht an Gesamtverträge gebunden sind, können Honorare unter Berücksichtigung von Spezialisierung, Zeitaufwand und Ordinationsinfrastruktur frei vereinbart werden.

Wie ist das Diagnosegeheimnis nach § 54 ÄrzteG bei Bestätigungen geregelt?

Gemäß § 54 Abs. 1 & 2 ÄrzteG 1998 gilt für alle Ärztinnen und Ärzte strenge Verschwiegenheit. Bei Krankenstandsbestätigungen zur Vorlage beim Dienstgeber (Teil A) dürfen keinesfalls Diagnosen oder ICD-10-Kodes aufscheinen. Medizinische Befunde und Diagnosen gehören ausschließlich auf das Exemplar für den Krankenversicherungsträger (Teil B).

Österreich-Ordinationstarif

Schluss mit manueller Dokumentation & WAHonline-Aufwand

Diktieren Sie frei in Ihrer Ordination. DocReport erstellt Dekurse, strukturierte Arztbriefe, AHO-Positionen und WAHonline-Belege sekundenschnell.

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