GOÄ 605 – Sonographie abdomen
Sonographie Abdomen (Oberbauch, Retroperitoneum). Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.
Honorar für GOÄ Ziffer 605
Steigerungsfaktoren erklärt
- 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
- 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
- 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung
Wann wird GOÄ 605 abgerechnet?
Die GOÄ Ziffer 605 (Sonographie abdomen) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung "Sonographie Abdomen (Oberbauch, Retroperitoneum)" wurde tatsächlich erbracht
- Es besteht eine medizinische Indikation
- Die Leistung ist vollständig dokumentiert
- Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
GOÄ 605 automatisch abrechnen mit KI
DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 605 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.
- Automatische Erkennung von GOÄ 605
- Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
- +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
Häufige Fragen zu GOÄ 605
Was ist GOÄ Ziffer 605?
GOÄ Ziffer 605 (Sonographie abdomen) steht für: Sonographie Abdomen (Oberbauch, Retroperitoneum). Sie hat einen Punktwert von 800 Punkten, was bei einfachem Satz €46.63 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €107.25 entspricht.
Wie viel bekomme ich für GOÄ 605?
Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €46.63, Regelhöchstsatz (2,3×) = €107.25, Höchstsatz (3,5×) = €163.20. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.
Kann GOÄ 605 automatisch abgerechnet werden?
Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 605 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.
Wann darf ich GOÄ 605 abrechnen?
GOÄ 605 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (sonographie abdomen (oberbauch, retroperitoneum)) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.