GOÄ 420 – Belastungs-EKG
Belastungs-EKG (Ergometrie). Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.
Honorar für GOÄ Ziffer 420
Steigerungsfaktoren erklärt
- 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
- 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
- 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung
Wann wird GOÄ 420 abgerechnet?
Die GOÄ Ziffer 420 (Belastungs-EKG) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung "Belastungs-EKG (Ergometrie)" wurde tatsächlich erbracht
- Es besteht eine medizinische Indikation
- Die Leistung ist vollständig dokumentiert
- Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
GOÄ 420 automatisch abrechnen mit KI
DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 420 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.
- Automatische Erkennung von GOÄ 420
- Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
- +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
Häufige Fragen zu GOÄ 420
Was ist GOÄ Ziffer 420?
GOÄ Ziffer 420 (Belastungs-EKG) steht für: Belastungs-EKG (Ergometrie). Sie hat einen Punktwert von 500 Punkten, was bei einfachem Satz €29.14 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €67.03 entspricht.
Wie viel bekomme ich für GOÄ 420?
Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €29.14, Regelhöchstsatz (2,3×) = €67.03, Höchstsatz (3,5×) = €102.00. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.
Kann GOÄ 420 automatisch abgerechnet werden?
Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 420 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.
Wann darf ich GOÄ 420 abrechnen?
GOÄ 420 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (belastungs-ekg (ergometrie)) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.