GOÄ 401 – EKG
Elektrokardiographische Untersuchung. Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.
Honorar für GOÄ Ziffer 401
Steigerungsfaktoren erklärt
- 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
- 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
- 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung
Wann wird GOÄ 401 abgerechnet?
Die GOÄ Ziffer 401 (EKG) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung "Elektrokardiographische Untersuchung" wurde tatsächlich erbracht
- Es besteht eine medizinische Indikation
- Die Leistung ist vollständig dokumentiert
- Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
GOÄ 401 automatisch abrechnen mit KI
DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 401 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.
- Automatische Erkennung von GOÄ 401
- Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
- +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
Häufige Fragen zu GOÄ 401
Was ist GOÄ Ziffer 401?
GOÄ Ziffer 401 (EKG) steht für: Elektrokardiographische Untersuchung. Sie hat einen Punktwert von 150 Punkten, was bei einfachem Satz €8.74 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €20.11 entspricht.
Wie viel bekomme ich für GOÄ 401?
Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €8.74, Regelhöchstsatz (2,3×) = €20.11, Höchstsatz (3,5×) = €30.60. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.
Kann GOÄ 401 automatisch abgerechnet werden?
Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 401 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.
Wann darf ich GOÄ 401 abrechnen?
GOÄ 401 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (elektrokardiographische untersuchung) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.