GOÄ 34: Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung
Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung – einschließlich Beratung, mit einer Mindestdauer von 20 Minuten.
Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)
Gebührenbeträge für GOÄ 34 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.
1,0-facher Satz
Mindestbetrag / Basissatz
2,3-facher Satz
Ohne besondere Begründung
3,5-facher Satz
Mit medizinischer Begründung
Abrechnungsregeln & Bestimmungen
Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 34.
Kombinierbarkeit & Frequenz
Höchstens zweimal im Behandlungsfall (innerhalb von 6 Monaten) berechnungsfähig.
Ausschlüsse & Einnahmeverbote
Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden
Besondere Praxishinweise
• Mindestdauer von 20 Minuten muss zwingend in der Akte dokumentiert sein.
• Die lebensverändernde Erkrankung und die konkreten psychosozialen und somatischen Auswirkungen müssen detailliert dargelegt werden.
Rechtssichere Begründungsvorlagen
Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.
Erstberatung bei malignem Befund mit Einbindung der Angehörigen
Onkologische Erstaufklärung bei fortgeschrittenem metastasiertem Karzinom.
Häufig kombinierte Ziffern
Typische Kombinationen und verwandte Ziffern in der GOÄ-Abrechnung.
Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 34
Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 34?
Bei 300 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 17,49 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 40,22 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 61,20 €.
Wie lange muss das Gespräch für GOÄ 34 dauern?
Die GOÄ Ziffer 34 erfordert eine Mindestdauer von 20 Minuten. Diese Zeit muss in der Behandlungsdokumentation explizit festgehalten sein.
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