Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

GOÄ Ziffern & Abrechnungskatalog

Punktwerte, Honorarsätze (1,0x / 2,3x / 3,5x) und rechtssichere Begründungsvorlagen für die privatärztliche Abrechnung nach § 5 GOÄ.

GOÄ 180 Punkte

Beratung – auch mittels Fernsprecher

Beratung – auch mittels Fernsprecher –, als kurze Konsultation oder telefonische Auskunftserteilung.

1,0-fach: 4.66
2,3-fach: 10.72
3,5-fach: 16.32
GOÄ 3150 PunkteMin. 10 Minuten

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch telefonisch

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch telefonisch –, mit einer Mindestdauer von 10 Minuten.

1,0-fach: 8.74
2,3-fach: 20.10
3,5-fach: 30.60
GOÄ 580 Punkte

Symptombezogene Untersuchung

Symptombezogene Untersuchung eines Organs oder einer Körperregion.

1,0-fach: 4.66
2,3-fach: 10.72
3,5-fach: 16.32
GOÄ 7160 Punkte

Vollständige Untersuchung eines Organsystems

Vollständige Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: der gesamten Haut; des gesamten Stütz- und Bewegungsapparates; aller Sinnesorgane; des gesamten Nervensystems.

1,0-fach: 9.33
2,3-fach: 21.45
3,5-fach: 32.64
GOÄ 34300 PunkteMin. 20 Minuten

Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung

Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung – einschließlich Beratung, mit einer Mindestdauer von 20 Minuten.

1,0-fach: 17.49
2,3-fach: 40.22
3,5-fach: 61.20

GOÄ-Steigerungen & Dokumentation automatisieren

DocReport AI erkennt Ziffernkombinationen live im Arzt-Patienten-Gespräch und generiert revisionssichere § 5 GOÄ Begründungen in Sekunden.

Kostenlos testen