GOÄ 7: Vollständige Untersuchung eines Organsystems
Vollständige Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: der gesamten Haut; des gesamten Stütz- und Bewegungsapparates; aller Sinnesorgane; des gesamten Nervensystems.
Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)
Gebührenbeträge für GOÄ 7 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.
1,0-facher Satz
Mindestbetrag / Basissatz
2,3-facher Satz
Ohne besondere Begründung
3,5-facher Satz
Mit medizinischer Begründung
Abrechnungsregeln & Bestimmungen
Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 7.
Kombinierbarkeit & Frequenz
Einmal pro Behandlungsfall neben Sonderleistungen berechenbar; im Behandlungsfall mehrfach berechenbar.
Ausschlüsse & Einnahmeverbote
Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden
Besondere Praxishinweise
• Das untersuchte Organsystem muss in der Dokumentation klar benannt und die Einzelbefunde festgehalten werden.
Rechtssichere Begründungsvorlagen
Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.
Vollständige neurologische Statuserhebung bei Polyneuropathie
Neurologische Statuserhebung bei therapierefraktären Parästhesien und Gangataxie.
Häufig kombinierte Ziffern
Typische Kombinationen und verwandte Ziffern in der GOÄ-Abrechnung.
Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 7
Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 7?
Bei 160 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 9,33 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 21,45 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 32,64 €.
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