GOÄ 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch telefonisch
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch telefonisch –, mit einer Mindestdauer von 10 Minuten.
Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)
Gebührenbeträge für GOÄ 3 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.
1,0-facher Satz
Mindestbetrag / Basissatz
2,3-facher Satz
Ohne besondere Begründung
3,5-facher Satz
Mit medizinischer Begründung
Abrechnungsregeln & Bestimmungen
Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 3.
Kombinierbarkeit & Frequenz
Einmal pro Sitzung berechnungsfähig.
Ausschlüsse & Einnahmeverbote
Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden
Besondere Praxishinweise
• Dauer von mindestens 10 Minuten muss in der Patientenakte exakt dokumentiert sein.
• Bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes (§ 5 Abs. 2 GOÄ) ist eine patienten- und fallspezifische Begründung auf der Rechnung erforderlich.
• Ziffer 3 ist auch bei Samstags-, Sonn- oder Feiertagsberatung oder Nachtberatung (mit entsprechenden Zuschlägen A-K) kombinierbar.
Rechtssichere Begründungsvorlagen
Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.
Abklärung komplexer Medikationsinteraktionen
Geriatrischer Patient mit Niereninsuffizienz, Arterieller Hypertonie und Diabetes Mellitus Typ 2 bei Ersteinstellung auf neue Therapeutika.
Erstaufklärung über chronisch-progrediente Erkrankung
Erstdiagnose von Multiple Sklerose oder Rheumatoider Arthritis im beschwerdefreien Intervall mit erheblichem Aufklärungsbedarf.
Sprachbarriere / Kognitive Einschränkung & Angehörigen-Einbindung
Beratung eines Patienten mit beginnender Demenz im Beisein bevollmächtigter Angehöriger bezüglich eigenständiger Medikamenteneinnahme.
Überwindung ausgeprägter Ängste / Vorbereitung Eingriff
Vorbereitung auf eine invasive Diagnostik oder Onkologische Therapie bei hochgradig verängstigtem Patienten.
Häufig kombinierte Ziffern
Typische Kombinationen und verwandte Ziffern in der GOÄ-Abrechnung.
Beratung – auch telefonisch
Alternative (bei < 10 Min. Dauer)
Symptombezogene Untersuchung
Kombinierbare Untersuchung
Vollständige Untersuchung eines Organsystems
Kombinierbare Ganzkörper-/Organuntersuchung
Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden Erkrankung
Abgrenzungsziffer (Mindestdauer 20 Min.)
Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 3
Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 3?
Bei 150 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 8,74 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 20,10 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 30,60 €.
Wie lange muss ein Gespräch für GOÄ 3 dauern?
Die GOÄ Ziffer 3 setzt zwingend eine Mindestdauer von 10 Minuten voraus. Ist das Gespräch kürzer, muss in der Regel die GOÄ Ziffer 1 (Beratung) abgerechnet werden.
Kann man GOÄ 1 und GOÄ 3 zusammen abrechnen?
Nein, GOÄ 1 und GOÄ 3 dürfen grundsätzlich nicht in derselben Sitzung nebeneinander abgerechnet werden.
Wie begründet man den 3,5-fachen Satz bei GOÄ 3?
Gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ erfordert eine Erhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus eine medizinische Begründung. Beispielsgründe sind: erhöhter Zeitaufwand durch Multimorbidität/Wechselwirkungen (>20 Min.), erschwerte Kommunikation durch Demenz/Sprachbarrieren oder intensiver Aufklärungsbedarf bei Erstdiagnosen.
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