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GOÄ Ziffern/Ziffer 5
GOÄ Ziffer 5

GOÄ 5 – Symptombezogene Untersuchung

Symptombezogene Untersuchung. Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.

Honorar für GOÄ Ziffer 5

Einfacher Satz (1,0×)
€4.66
80 Punkte
Regelhöchstsatz
€10.72
2,3-facher Satz
Höchstsatz (3,5×)
€16.32
Mit Begründung

Steigerungsfaktoren erklärt

  • 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
  • 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
  • 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung

Wann wird GOÄ 5 abgerechnet?

Die GOÄ Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Leistung "Symptombezogene Untersuchung" wurde tatsächlich erbracht
  • Es besteht eine medizinische Indikation
  • Die Leistung ist vollständig dokumentiert
  • Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
Automatische Abrechnung

GOÄ 5 automatisch abrechnen mit KI

DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 5 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.

  • Automatische Erkennung von GOÄ 5
  • Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
  • +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
Kostenlos testen (14 Tage)
€10.72
GOÄ 5 (2,3×)

Häufige Fragen zu GOÄ 5

Was ist GOÄ Ziffer 5?

GOÄ Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) steht für: Symptombezogene Untersuchung. Sie hat einen Punktwert von 80 Punkten, was bei einfachem Satz €4.66 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €10.72 entspricht.

Wie viel bekomme ich für GOÄ 5?

Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €4.66, Regelhöchstsatz (2,3×) = €10.72, Höchstsatz (3,5×) = €16.32. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.

Kann GOÄ 5 automatisch abgerechnet werden?

Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 5 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.

Wann darf ich GOÄ 5 abrechnen?

GOÄ 5 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (symptombezogene untersuchung) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.