GOÄ 75 – Ausführlicher Bericht
Ausführliches schriftliches Gutachten. Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.
Honorar für GOÄ Ziffer 75
Steigerungsfaktoren erklärt
- 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
- 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
- 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung
Wann wird GOÄ 75 abgerechnet?
Die GOÄ Ziffer 75 (Ausführlicher Bericht) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung "Ausführliches schriftliches Gutachten" wurde tatsächlich erbracht
- Es besteht eine medizinische Indikation
- Die Leistung ist vollständig dokumentiert
- Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
GOÄ 75 automatisch abrechnen mit KI
DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 75 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.
- Automatische Erkennung von GOÄ 75
- Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
- +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
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Häufige Fragen zu GOÄ 75
Was ist GOÄ Ziffer 75?
GOÄ Ziffer 75 (Ausführlicher Bericht) steht für: Ausführliches schriftliches Gutachten. Sie hat einen Punktwert von 500 Punkten, was bei einfachem Satz €29.14 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €67.03 entspricht.
Wie viel bekomme ich für GOÄ 75?
Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €29.14, Regelhöchstsatz (2,3×) = €67.03, Höchstsatz (3,5×) = €102.00. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.
Kann GOÄ 75 automatisch abgerechnet werden?
Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 75 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.
Wann darf ich GOÄ 75 abrechnen?
GOÄ 75 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (ausführliches schriftliches gutachten) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.