GOÄ 70 – Kurze Bescheinigung
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis. Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.
Honorar für GOÄ Ziffer 70
Steigerungsfaktoren erklärt
- 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
- 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
- 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung
Wann wird GOÄ 70 abgerechnet?
Die GOÄ Ziffer 70 (Kurze Bescheinigung) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung "Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis" wurde tatsächlich erbracht
- Es besteht eine medizinische Indikation
- Die Leistung ist vollständig dokumentiert
- Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
GOÄ 70 automatisch abrechnen mit KI
DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 70 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.
- Automatische Erkennung von GOÄ 70
- Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
- +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
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Häufige Fragen zu GOÄ 70
Was ist GOÄ Ziffer 70?
GOÄ Ziffer 70 (Kurze Bescheinigung) steht für: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis. Sie hat einen Punktwert von 70 Punkten, was bei einfachem Satz €4.08 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €9.38 entspricht.
Wie viel bekomme ich für GOÄ 70?
Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €4.08, Regelhöchstsatz (2,3×) = €9.38, Höchstsatz (3,5×) = €14.28. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.
Kann GOÄ 70 automatisch abgerechnet werden?
Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 70 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.
Wann darf ich GOÄ 70 abrechnen?
GOÄ 70 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (kurze bescheinigung oder kurzes zeugnis) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.