GOÄ 34 – Erstattung schriftl. Krankheitsbericht
Erstattung eines ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundberichts. Erfahren Sie alles über Punktwert, Steigerungsfaktoren und automatische Abrechnung mit KI.
Honorar für GOÄ Ziffer 34
Steigerungsfaktoren erklärt
- 1,0-fach (Einfachsatz): Minimalhonorar für die Leistung
- 2,3-fach (Regelhöchstsatz): Kann ohne besondere Begründung abgerechnet werden
- 3,5-fach (Höchstsatz): Erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung
Wann wird GOÄ 34 abgerechnet?
Die GOÄ Ziffer 34 (Erstattung schriftl. Krankheitsbericht) wird abgerechnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Leistung "Erstattung eines ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundberichts" wurde tatsächlich erbracht
- Es besteht eine medizinische Indikation
- Die Leistung ist vollständig dokumentiert
- Der gewählte Steigerungsfaktor entspricht dem tatsächlichen Aufwand
GOÄ 34 automatisch abrechnen mit KI
DocReport AI erkennt automatisch, wann GOÄ Ziffer 34 abgerechnet werden kann. Diktieren Sie einfach Ihre Dokumentation – die KI schlägt die passenden Ziffern inklusive Steigerungsfaktoren vor.
- Automatische Erkennung von GOÄ 34
- Steigerungsfaktoren werden vorgeschlagen
- +18% Umsatz durch vollständige Abrechnung
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Häufige Fragen zu GOÄ 34
Was ist GOÄ Ziffer 34?
GOÄ Ziffer 34 (Erstattung schriftl. Krankheitsbericht) steht für: Erstattung eines ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundberichts. Sie hat einen Punktwert von 120 Punkten, was bei einfachem Satz €6.99 und beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) €16.09 entspricht.
Wie viel bekomme ich für GOÄ 34?
Der Betrag hängt vom Steigerungsfaktor ab: Einfacher Satz (1,0×) = €6.99, Regelhöchstsatz (2,3×) = €16.09, Höchstsatz (3,5×) = €24.48. Der 2,3-fache Satz gilt als Regelhöchstsatz und kann ohne Begründung abgerechnet werden.
Kann GOÄ 34 automatisch abgerechnet werden?
Ja! Mit DocReport AI wird GOÄ Ziffer 34 automatisch erkannt und vorgeschlagen, wenn Sie die entsprechende Leistung dokumentieren. Die KI analysiert Ihre Dokumentation und schlägt passende Ziffern vor – Sie müssen nur noch bestätigen.
Wann darf ich GOÄ 34 abrechnen?
GOÄ 34 darf abgerechnet werden, wenn die beschriebene Leistung (erstattung eines ausführlichen schriftlichen krankheits- und befundberichts) tatsächlich erbracht wurde. Die Leistung muss medizinisch indiziert und vollständig dokumentiert sein.