GOÄ 3
Abschnitt A: Gebühren für Grundleistungen - I. Allgemeine Bestimmungen

GOÄ 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch telefonisch

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch telefonisch –, mit einer Mindestdauer von 10 Minuten.

Punkte
150
Punkte
Punktwert
0.0583
pro Punkt
Regelhöchstsatz (2,3x)
20.10
Standardabrechnung
Mindestdauer
10 Min.
Zeitvorgabe

Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)

Gebührenbeträge für GOÄ 3 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.

Einfachsatz

1,0-facher Satz

Mindestbetrag / Basissatz

8.74
Regelhöchstsatz
Standard

2,3-facher Satz

Ohne besondere Begründung

20.10
Höchstsatz

3,5-facher Satz

Mit medizinischer Begründung

30.60
Weitere Steigerungsstufen & Zwischenfaktoren:
1,8x:15.74
2,8x:24.48

Abrechnungsregeln & Bestimmungen

Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 3.

Kombinierbarkeit & Frequenz

Einmal pro Sitzung berechnungsfähig.

Als einzige Leistung in einer Sitzung berechenbar.
Berechenbar neben visuell-diagnostischen oder körperlichen Untersuchungen (z. B. GOÄ 5, 6, 7, 8, 11, 495, 496).
Kann auch als telefonische Beratung abgerechnet werden, sofern die Mindestdauer von 10 Minuten erfüllt ist.

Ausschlüsse & Einnahmeverbote

Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden

Nicht nebeneinander mit Ziffer GOÄ 1 (Beratung) in derselben Sitzung berechenbar.
Nicht nebeneinander mit Ziffer GOÄ 34 (Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung) in derselben Sitzung ohne separate zeitliche Trennung/Begründung.
Nicht berechenbar neben Sonderleistungen oder operativen Ziffern, wenn diese eine eingehende Beratung als Bestandteil beinhalten.

Besondere Praxishinweise

Dauer von mindestens 10 Minuten muss in der Patientenakte exakt dokumentiert sein.

Bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes (§ 5 Abs. 2 GOÄ) ist eine patienten- und fallspezifische Begründung auf der Rechnung erforderlich.

Ziffer 3 ist auch bei Samstags-, Sonn- oder Feiertagsberatung oder Nachtberatung (mit entsprechenden Zuschlägen A-K) kombinierbar.

§ 5 Abs. 2 GOÄ

Rechtssichere Begründungsvorlagen

Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.

Erhöhter Zeitaufwand & Multimorbidität
Empfohlen: 2,8x

Abklärung komplexer Medikationsinteraktionen

"Erhöhter Zeitaufwand (22 Min.) durch eingehende Beratung eines multimorbiden Patienten hinsichtlich gravierender Wechselwirkungen bei notwendiger Polypharmazie-Umstellung."
Klinischer Kontext / Fallkonstellation:

Geriatrischer Patient mit Niereninsuffizienz, Arterieller Hypertonie und Diabetes Mellitus Typ 2 bei Ersteinstellung auf neue Therapeutika.

Besondere Schwierigkeit & Erstdiagnose
Empfohlen: 3,0x

Erstaufklärung über chronisch-progrediente Erkrankung

"Besondere Schwierigkeit und zeitintensive Beratung über Krankheitsverlauf, Verhaltensmaßregeln und Therapieoptionen bei Erstdiagnose einer chronischen Grunderkrankung."
Klinischer Kontext / Fallkonstellation:

Erstdiagnose von Multiple Sklerose oder Rheumatoider Arthritis im beschwerdefreien Intervall mit erheblichem Aufklärungsbedarf.

Erschwerte Kommunikation
Empfohlen: 3,5x

Sprachbarriere / Kognitive Einschränkung & Angehörigen-Einbindung

"Erhöhter Zeitaufwand infolge erschwerter Kommunikation bei kognitiver Einschränkung des Patienten und notwendiger paralleler Unterweisung der betreuenden Angehörigen."
Klinischer Kontext / Fallkonstellation:

Beratung eines Patienten mit beginnender Demenz im Beisein bevollmächtigter Angehöriger bezüglich eigenständiger Medikamenteneinnahme.

Therapie-Compliance & Krankheitsbewältigung
Empfohlen: 3,2x

Überwindung ausgeprägter Ängste / Vorbereitung Eingriff

"Besondere Schwierigkeit bei der Aufklärung durch ausgeprägte Ängste des Patienten vor der empfohlenen Therapie und Erörterung von Behandlungsalternativen zur Sicherung der Compliance."
Klinischer Kontext / Fallkonstellation:

Vorbereitung auf eine invasive Diagnostik oder Onkologische Therapie bei hochgradig verängstigtem Patienten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 3

Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 3?

Bei 150 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 8,74 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 20,10 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 30,60 €.

Wie lange muss ein Gespräch für GOÄ 3 dauern?

Die GOÄ Ziffer 3 setzt zwingend eine Mindestdauer von 10 Minuten voraus. Ist das Gespräch kürzer, muss in der Regel die GOÄ Ziffer 1 (Beratung) abgerechnet werden.

Kann man GOÄ 1 und GOÄ 3 zusammen abrechnen?

Nein, GOÄ 1 und GOÄ 3 dürfen grundsätzlich nicht in derselben Sitzung nebeneinander abgerechnet werden.

Wie begründet man den 3,5-fachen Satz bei GOÄ 3?

Gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ erfordert eine Erhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus eine medizinische Begründung. Beispielsgründe sind: erhöhter Zeitaufwand durch Multimorbidität/Wechselwirkungen (>20 Min.), erschwerte Kommunikation durch Demenz/Sprachbarrieren oder intensiver Aufklärungsbedarf bei Erstdiagnosen.

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