GOÄ 34
Abschnitt B: Grundleistungen - I. Allgemeine Bestimmungen

GOÄ 34: Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung

Erörterung der Auswirkungen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung – einschließlich Beratung, mit einer Mindestdauer von 20 Minuten.

Punkte
300
Punkte
Punktwert
0.0583
pro Punkt
Regelhöchstsatz (2,3x)
40.22
Standardabrechnung
Mindestdauer
20 Min.
Zeitvorgabe

Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)

Gebührenbeträge für GOÄ 34 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.

Einfachsatz

1,0-facher Satz

Mindestbetrag / Basissatz

17.49
Regelhöchstsatz
Standard

2,3-facher Satz

Ohne besondere Begründung

40.22
Höchstsatz

3,5-facher Satz

Mit medizinischer Begründung

61.20
Weitere Steigerungsstufen & Zwischenfaktoren:
1,8x:31.47
2,8x:48.96

Abrechnungsregeln & Bestimmungen

Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 34.

Kombinierbarkeit & Frequenz

Höchstens zweimal im Behandlungsfall (innerhalb von 6 Monaten) berechnungsfähig.

Setzt das Vorliegen einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung voraus.
Kann auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen erbracht werden.

Ausschlüsse & Einnahmeverbote

Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden

Nicht in derselben Sitzung neben GOÄ 1 oder GOÄ 3 berechenbar.
Nicht neben psychiatrischen oder psychotherapeutischen Gesprächsziffern in derselben Sitzung berechenbar.

Besondere Praxishinweise

Mindestdauer von 20 Minuten muss zwingend in der Akte dokumentiert sein.

Die lebensverändernde Erkrankung und die konkreten psychosozialen und somatischen Auswirkungen müssen detailliert dargelegt werden.

§ 5 Abs. 2 GOÄ

Rechtssichere Begründungsvorlagen

Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.

Hoher Aufklärungs- und Kriseninterventionsbedarf
Empfohlen: 3,5x

Erstberatung bei malignem Befund mit Einbindung der Angehörigen

"Besondere Schwierigkeit und erheblicher Zeitaufwand (40 Min.) bei krisenhafter Erörterung der Prognose, palliativer Therapiekonzepte und Vorsorgevollmachten unter Einbeziehung der Kernfamilie."
Klinischer Kontext / Fallkonstellation:

Onkologische Erstaufklärung bei fortgeschrittenem metastasiertem Karzinom.

Häufig kombinierte Ziffern

Typische Kombinationen und verwandte Ziffern in der GOÄ-Abrechnung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 34

Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 34?

Bei 300 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 17,49 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 40,22 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 61,20 €.

Wie lange muss das Gespräch für GOÄ 34 dauern?

Die GOÄ Ziffer 34 erfordert eine Mindestdauer von 20 Minuten. Diese Zeit muss in der Behandlungsdokumentation explizit festgehalten sein.

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