GOÄ 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
Beratung – auch mittels Fernsprecher –, als kurze Konsultation oder telefonische Auskunftserteilung.
Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)
Gebührenbeträge für GOÄ 1 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.
1,0-facher Satz
Mindestbetrag / Basissatz
2,3-facher Satz
Ohne besondere Begründung
3,5-facher Satz
Mit medizinischer Begründung
Abrechnungsregeln & Bestimmungen
Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 1.
Kombinierbarkeit & Frequenz
Einmal pro Behandlungsfall neben Sonderleistungen berechenbar; im Behandlungsfall mehrfach berechenbar, wenn jeweils als alleinige Leistung erbracht.
Ausschlüsse & Einnahmeverbote
Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden
Besondere Praxishinweise
• Bei telefonischer Beratung ist der genaue Gegenstand und die Uhrzeit in der Dokumentation festzuhalten.
• Steigerungen über 2,3-fach erfordern eine individuelle Begründung nach § 5 GOÄ (z.B. komplexe Befundübermittlung, Verständigungsschwierigkeiten).
Rechtssichere Begründungsvorlagen
Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.
Komplexe telefonische Befundbesprechung & Therapieabstimmung
Akute Befundübermittlung bei pathologischem Nieren- und Elektrolytprofil unter Diuretika-Therapie.
Sprachbarriere / Kognitive Einschränkung
Älterer Patient mit hochgradiger Hörminderung bei alleiniger Konsultation.
Häufig kombinierte Ziffern
Typische Kombinationen und verwandte Ziffern in der GOÄ-Abrechnung.
Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 1
Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 1?
Bei 80 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 4,66 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 10,72 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 16,32 €.
Darf GOÄ 1 neben einer Untersuchung abgerechnet werden?
Ja, GOÄ 1 ist neben symptombezogenen oder organbezogenen Untersuchungen wie GOÄ 5 oder GOÄ 7 in derselben Sitzung berechenbar.
GOÄ-Abrechnung & Begründungen in Sekunden automatisieren
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