Elektronische Patientenakte in einer modernen Arztpraxis
Digitalisierung
15 Minuten Lesezeit
Stand: März 2026

Elektronische Patientenakte Made in Germany

Zwischen Gematik-ePA und Praxis-Realität: Was Sie über digitale Patientenakten wissen müssen – und was wirklich funktioniert.

ePA für alle ab

Januar 2025

Höchste Datenschutzstandards

DSGVO + § 203 StGB

Datenverarbeitung

100 % Deutschland

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die ePA (elektronische Patientenakte) wurde am 15. Januar 2025 für alle 73 Mio. gesetzlich Versicherten eingeführt – Opt-Out-Verfahren.
  • „Made in Germany" bedeutet: Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland, Verschlüsselung nach BSI-Standards, Zertifizierung durch Gematik.
  • Für Praxen: Die ePA ergänzt die praxiseigene Dokumentation, ersetzt sie aber nicht. Sie brauchen beides – und eine Integration.

Als die elektronische Patientenakte am 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt wurde, war die Stimmung in meiner Praxis gespalten. Meine MFA war skeptisch: „Noch ein System, das wir bedienen müssen." Mein jüngster Kollege war begeistert: „Endlich digitale Vernetzung." Und ich? Ich war vorsichtig optimistisch – und vor allem neugierig.

Ein Jahr später kann ich sagen: Die ePA ist ein Fortschritt. Aber sie ist nicht die vollständige Lösung für die digitale Patientenakte in der Praxis. Sie ist ein wichtiger Baustein – aber die tägliche Dokumentation, die Arztbriefe, die Befunderhebungen, die interne Fallakte – das passiert nach wie vor in der Praxissoftware.

In diesem Artikel erkläre ich den Unterschied zwischen der zentralen Gematik-ePA und einer praxiseigenen digitalen Patientenakte, warum „Made in Germany" bei Gesundheitsdaten kein Marketing-Slogan ist, und wie Sie als Praxis das Beste aus beiden Welten machen.

Digitale Patientenakte auf einem modernen Tablet

Die Gematik-ePA: Was sie ist und was sie kann

Die ePA nach § 341 SGB V ist eine zentrale, von der Gematik spezifizierte digitale Gesundheitsakte. Seit Januar 2025 wird sie automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt (Opt-Out-Verfahren). Die wichtigsten Fakten:

  • Zugang: Patienten über die App ihrer Krankenkasse, Ärzte über die Telematikinfrastruktur (TI) und ihr PVS
  • Inhalte: Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikationsplan, Impfpass, Mutterpass, Vorsorge-Untersuchungen
  • Berechtigungen: Der Patient entscheidet, welcher Arzt welche Daten sehen darf (feingranulare Zugriffssteuerung)
  • Verschlüsselung: Dokumentenverschlüsselung nach BSI-Standards, Schlüssel liegt beim Patienten
  • Serverstandort: Ausschließlich in Deutschland, betrieben von zertifizierten Anbietern (IBM Deutschland, T-Systems)

ePA vs. praxiseigene Patientenakte: Was ist der Unterschied?

Eine der häufigsten Verwechslungen: Die ePA ist nicht Ihre Praxissoftware. Sie ist eine übergeordnete Akte, die Informationen aus verschiedenen Praxen, Kliniken und Apotheken an einem Ort bündelt. Ihre praxiseigene Dokumentation bleibt davon unberührt.

KriteriumGematik-ePAPraxiseigene Akte (z. B. DocReport)
ZweckSektorenübergreifender DatenaustauschTägliche Dokumentation & Berichterstellung
Wer befüllt?Alle behandelnden Ärzte, Kliniken, ApothekenIhre Praxis
InhalteStrukturierte Befunde, Medikationsplan, eImpfpassArztbriefe, Diktat-Transkripte, interne Notizen, Abrechnungsdaten
KI-UnterstützungNicht (geplant)Ja – automatische Berichte, Kodierung, Qualitätskontrolle
Zugriff PatientApp der KrankenkassePatientenportal (optional)
ServerstandortDeutschland (Gematik)EU / Deutschland (je nach Anbieter)
Rechtliche Grundlage§ 341 SGB V§ 630f BGB (Dokumentationspflicht)

Warum „Made in Germany" bei Patientendaten kein Marketingbegriff ist

In der Software-Branche wird „Made in Germany" inflationär verwendet. Bei Gesundheitsdaten hat der Begriff aber eine konkrete, rechtliche Bedeutung:

  • Datenverarbeitung in Deutschland: Alle Server stehen physisch in Deutschland – nicht nur in der EU, sondern in deutschen Rechenzentren. Das geht über DSGVO-Anforderungen hinaus und schützt vor Drittstaaten-Zugriff (z. B. US CLOUD Act).
  • Deutsches Datenschutzrecht: Zusätzlich zur DSGVO gelten BDSG, Landesdatenschutzgesetze und das ärztliche Berufsrecht. Deutsche Aufsichtsbehörden haben direkten Zugriff auf die Anbieter.
  • Ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB): Ein strafrechtlicher Schutz, der über die DSGVO hinausgeht. Verstöße sind keine Ordnungswidrigkeit – sie sind eine Straftat.
  • BSI-Standards: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik setzt mit dem C5-Testat und den technischen Richtlinien Standards, die international als vorbildlich gelten.

Für Ärzte bedeutet das konkret: Wenn Ihr Anbieter Patientendaten in Deutschland verarbeitet und nach BSI-Standards zertifiziert ist, haben Sie das höchste Schutzniveau, das weltweit verfügbar ist. Das ist kein Marketing – das ist juristisch belastbar.

Die Praxis-Realität: Was die ePA heute kann – und was noch fehlt

Nach einem Jahr ePA kann ich einen ehrlichen Erfahrungsbericht geben:

Was gut funktioniert: Der Medikationsplan wird erstmals sektorenübergreifend gepflegt. Ich sehe, was der Kardiologe meines Patienten verordnet hat, ohne anrufen zu müssen. Doppelverordnungen und Interaktionen werden sichtbar. Impfungen sind digital dokumentiert und abrufbar.

Was noch fehlt: Die Integration in die Praxissoftware ist oft umständlich – zusätzliche Klicks, langsame Ladezeiten über die TI. KI-Unterstützung gibt es in der ePA nicht. Und die tägliche Dokumentation – Arztbriefe, Befundberichte, Verlaufsdokumentationen – findet nach wie vor in der Praxissoftware statt.

Die ideale Kombination: ePA + KI-Dokumentation

Mein Workflow heute: Ich nutze DocReport für die tägliche Dokumentation – Arztbriefe per Diktat, automatische ICD-10-Kodierung, Qualitätsprüfung in Echtzeit. Die ePA nutze ich als übergeordnetes Informationssystem: Was haben andere Ärzte dokumentiert? Welche Medikamente nimmt der Patient?

So ergänzen sich beide Systeme perfekt: Die ePA liefert den Kontext, DocReport macht die tägliche Arbeit schnell und fehlerfrei. Beide „Made in Germany" – beide DSGVO-konform.

BSI TR-03161, ePA-Widerspruchsmanagement und Interoperabilitätsstandards

Die technische Architektur der elektronischen Patientenakte basiert auf strengen Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Insbesondere die Technische Richtlinie BSI TR-03161 definiert detaillierte Anforderungen an mobile und webbasierte Frontend-Komponenten digitaler Gesundheitsanwendungen. Hierbei wird sichergestellt, dass kryptografische Schlüssel ausschließlich lokal auf gesicherten Endgeräten verwaltet werden und eine End-to-End-Verschlüsselung (E2EE) auf dem Transport- und Ruhezustandsweg gewährleistet ist.

Mit dem Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) hat der Gesetzgeber den Übergang vom Opt-In- zum gesetzlichen Opt-Out-Modell vollzogen (§ 341 Abs. 2 SGB V). Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ergibt sich hieraus die Verpflichtung, behandlungsrelevante Daten – insbesondere Medikationspläne, Notfalldatensätze und strukturierte Befundberichte – automatisiert bereitzustellen, sofern der Patient dem Verfahren nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das praxisinterne Widerspruchsmanagement muss nahtlos mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) synchronisiert sein, um unbefugte Datenübermittlungen nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO und § 203 StGB rechtssicher zu unterbinden.

Auf semantischer Ebene fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das BfArM standardisierte Interoperabilitätsformate auf Basis von HL7® FHIR® und LOINC. Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) nach KBV-Spezifikation verlangt eine valide Strukturierung von Diagnosecodes nach ICD-10-GM, abrechnungsrelevanten OPS-Ziffern sowie Medikationsdaten im Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). KI-Assistenzsysteme wie DocReport AI schließen die funktionale Lücke zwischen unstrukturiertem Freitextdiktat und FHIR-konformer Bereitstellung, indem sie klinische Notizen in maschinenlesbare Primärdokumentation überführen.

Dabei bleibt das zivilrechtliche Fundament unberührt: Die Pflicht zur unverzüglichen und vollständigen Patientenaktenführung verbleibt nach § 630f BGB originär bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Die ePA fungiert als sekundäres Austauschmedium, entbindet die Praxis jedoch nicht von einer revisionssicheren Primärdokumentation im internen Archiv nach § 630f Abs. 3 BGB über eine Mindestaufbewahrungsdauer von zehn Jahren.

Made in Germany

Digitale Patientenakte – sicher, schnell, aus Deutschland

DocReport verarbeitet alle Daten auf EU-Servern in Frankfurt. KI-Dokumentation mit automatischer Berichterstellung, ICD-10-Kodierung und Qualitätsprüfung – DSGVO-konform und Made in Germany.

Server: Frankfurt (DE) KI-Dokumentation DSGVO · ISO 27001

Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte

Was ist der Unterschied zwischen ePA und Praxissoftware?

Die ePA ist eine sektorenübergreifende Akte für den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken. Die Praxissoftware ist Ihr internes Dokumentationssystem für Arztbriefe, Befunde und Abrechnung. Sie brauchen beides.

Müssen alle Patienten eine ePA haben?

Seit Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt (Opt-Out). Patienten können widersprechen, aber die Mehrheit hat nun eine ePA.

Ist die ePA wirklich sicher?

Ja. Die ePA wird nach BSI-Standards verschlüsselt, auf Servern in Deutschland betrieben und unterliegt der Aufsicht der Gematik und des BfDI. Der Schlüssel liegt beim Patienten.

Funktioniert KI-Dokumentation zusammen mit der ePA?

Ja. KI-Dokumentationstools wie DocReport arbeiten als praxiseigene Lösung parallel zur ePA. Die KI nutzt Kontext aus der ePA und die erstellten Berichte können in die ePA übertragen werden.

Was bedeutet "Made in Germany" bei Patientendaten konkret?

Server in Deutschland, deutsches Datenschutzrecht (DSGVO + BDSG + § 203 StGB), BSI-Zertifizierung und Aufsicht durch deutsche Datenschutzbehörden – das höchste Schutzniveau weltweit.

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