GOÄ 7
Abschnitt B: Grundleistungen - II. Untersuchungen

GOÄ 7: Vollständige Untersuchung eines Organsystems

Vollständige Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: der gesamten Haut; des gesamten Stütz- und Bewegungsapparates; aller Sinnesorgane; des gesamten Nervensystems.

Punkte
160
Punkte
Punktwert
0.0583
pro Punkt
Regelhöchstsatz (2,3x)
21.45
Standardabrechnung
Mindestdauer
Keine
Zeitvorgabe

Honorarübersicht & Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ)

Gebührenbeträge für GOÄ 7 nach den Standard-Steigerungsfaktoren sowie individuellen Zwischenstufen.

Einfachsatz

1,0-facher Satz

Mindestbetrag / Basissatz

9.33
Regelhöchstsatz
Standard

2,3-facher Satz

Ohne besondere Begründung

21.45
Höchstsatz

3,5-facher Satz

Mit medizinischer Begründung

32.64
Weitere Steigerungsstufen & Zwischenfaktoren:
1,8x:16.79
2,8x:26.11

Abrechnungsregeln & Bestimmungen

Wichtige Vorgaben für eine rechtssichere Abrechnung von GOÄ 7.

Kombinierbarkeit & Frequenz

Einmal pro Behandlungsfall neben Sonderleistungen berechenbar; im Behandlungsfall mehrfach berechenbar.

Berechenbar neben GOÄ 1 oder GOÄ 3.
Erfordert die vollständige Untersuchung des jeweiligen Systems (z. B. gesamter Bewegungsapparat oder gesamtes Nervensystem).

Ausschlüsse & Einnahmeverbote

Diese Ziffern dürfen nicht zeitgleich berechnet werden

Nicht in derselben Sitzung neben GOÄ 5 für dasselbe Organsystem berechenbar.
Nicht neben GOÄ 8 (Ganzkörperstatus) in derselben Sitzung berechenbar.

Besondere Praxishinweise

Das untersuchte Organsystem muss in der Dokumentation klar benannt und die Einzelbefunde festgehalten werden.

§ 5 Abs. 2 GOÄ

Rechtssichere Begründungsvorlagen

Musterbegründungen für die Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus.

Umfassender Status bei Multimorbidität
Empfohlen: 2,8x

Vollständige neurologische Statuserhebung bei Polyneuropathie

"Erhöhter Zeitaufwand und besondere Schwierigkeit bei vollständiger Erhebung des peripheren sensomotorischen und autonomen Nervenstatus bei fortgeschrittener Polyneuropathie."
Klinischer Kontext / Fallkonstellation:

Neurologische Statuserhebung bei therapierefraktären Parästhesien und Gangataxie.

Häufig kombinierte Ziffern

Typische Kombinationen und verwandte Ziffern in der GOÄ-Abrechnung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu GOÄ 7

Wie viel Euro bringt die GOÄ Ziffer 7?

Bei 160 Punkten beträgt der Einfachsatz (1,0-fach) 9,33 €. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 21,45 € und der Höchstsatz (3,5-fach) bei 32,64 €.

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