AHO 040 – Venöse Blutabnahme
Entnahme von venösem Vollblut mittels steriler Punktion zur Labordiagnostik. 25 Punkte im österreichischen Ärztehonorar-System (AHO 2026).
Gebührenrechtlicher Hinweis: Orientierungswerte gem. freier Honorarvereinbarung (§ 1152 ABGB) / ÖÄK-Honorarrichtlinien; gesetzliche Kostenerstattung für Wahlärzte gem. § 131 & § 131c ASVG (WAHonline, 80 % des jeweiligen Kassentarifs von ÖGK, SVS oder BVAEB).
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Verwandte AHO-Positionen
Intramuskuläre oder subkutane Injektion
Injektion in das Muskelgewebe oder Unterhautfettgewebe
Intravenöse Injektion
Gezielte Injektion eines Medikaments in eine periphere Vene
Infusionstherapie intravenös (mind. 30 Min.)
Intravenöse Dauertropfinfusion von mindestens 30 Minuten Dauer mit Vitalzeichenüberwachung
Ruhigstellender Stütz- oder Tapeverband / Schienenanlage
Anlage eines funktionellen Stützverbands, Kinesiotapes oder einer Ruhigstellungsschiene
Häufige Fragen
Was ist AHO Position 040?
AHO Position 040 (Venöse Blutabnahme) steht für: Entnahme von venösem Vollblut mittels steriler Punktion zur Labordiagnostik. Die Leistung wird in den Autonomen Honorarrichtlinien (AHO) mit 25 Punkten bewertet und hat einen ärztlichen Orientierungswert von 14.00 € (Faktor 1,0x gem. § 1152 ABGB).
Wie viel erstattet die Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB) für AHO 040?
Gemäß § 131 und § 131c ASVG (WAHonline) erstattet die gesetzliche Krankenkasse Wahlärztinnen und Wahlärzten 80 % des Betrags, den sie bei einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung aufwenden müsste. Der Differenzbetrag kann über eine private Kranken-Zusatzversicherung geltend gemacht werden.
Kann AHO 040 automatisch abgerechnet werden?
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