Arzt arbeitet spät abends am Laptop an der Privatliquidation und GOÄ Abrechnung
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GOÄ Abrechnung Tipps: So verschenken Sie kein Honorar mehr (und wie KI hilft)

Jeden Monat lassen Tausende Ärzte bares Geld auf dem Tisch liegen, weil die GOÄ von 1982 ein bürokratischer Albtraum ist. Zeit, den Spieß umzudrehen.

Mal ehrlich – wer hat schon Lust, am Freitagnachmittag noch ewig in der Praxis zu sitzen und Rechnungen zu tippen? Ich kenne keinen einzigen Kollegen, der Medizin studiert hat, um am Ende als verkappter Buchhalter in GOÄ-Ziffern zu wühlen. Doch genau das ist die Realität. Und das Schlimmste daran? Trotz des ganzen Aufwands verschenken unzählige Praxen jeden Monat bares Geld. Warum? Weil das System absurd komplex ist und die meisten klassischen Praxisverwaltungssysteme (PVS) uns eher behindern als helfen. In meinen 15 Jahren im Medizinjournalismus und der Praxisberatung habe ich Tausende von Abrechnungen gesehen. Die Fehler wiederholen sich. Immer und immer wieder. Deshalb gibt es heute von mir handfeste GOÄ Abrechnung Tipps. Keine trockene Theorie aus dem Lehrbuch, sondern das, was in der Praxis wirklich funktioniert. Wir schauen uns an, wo Sie Honorar liegen lassen, wie Sie Steigerungssätze wasserdicht begründen und – ganz wichtig – wie Sie diesen ganzen Bürokratie-Wahnsinn mit moderner KI endlich automatisieren können. Denn Ihre Zeit gehört den Patienten, nicht den Abrechnungsordnern.

Umsatzverlust in Praxen

bis zu 15 %

Zeitersparnis durch KI

ca. 5 Std./Woche

GOÄ Stand

1982 (Zuletzt 1996)

Kurzfassung (für Eilige)

  • Verschenken Sie kein Honorar aus Angst vor der PKV: Dokumentieren Sie sauber und rechnen Sie berechtigte Steigerungssätze ab.
  • Achten Sie auf vergessene Ziffern: Ziffer 3 (bei >10 Min. Gespräch), Ziffer 34 (lebensverändernde Erkrankung) und Zuschläge A-D.
  • Steigerungssätze wasserdicht begründen: 'Erhöhter Zeitaufwand' reicht nicht. Nennen Sie den medizinischen Grund (z.B. Adipositas, Demenz, Sprachbarriere).
  • Analogabrechnung clever nutzen: Orientieren Sie sich zwingend an der offiziellen Analogliste der Bundesärztekammer.
  • KI als Gamechanger: Moderne Software wie docreport.eu extrahiert GOÄ-Ziffern und Begründungen vollautomatisch aus dem diktierten Arztbrief.

Das Märchen vom 'Das streicht die PKV sowieso'

Lassen Sie uns gleich mit dem größten psychologischen Hindernis in der Privatliquidation aufräumen. Die Angst vor der Rückfrage der privaten Krankenversicherung (PKV). Ich erlebe es in meinen Beratungen ständig: Ärzte rechnen den 2,3-fachen Regelhöchstsatz ab, obwohl der Fall extrem komplex war. Der Patient war multimorbide, hat die Hälfte der Zeit nicht verstanden, was gesagt wurde, und die Untersuchung dauerte dreimal so lange wie normal. Trotzdem steht auf der Rechnung am Ende brav der Standard-Faktor.

Auf meine Frage, warum der Faktor nicht gesteigert wurde, höre ich meistens: 'Ach, die PKV macht dann eh nur Ärger und schreibt Briefe. Das kostet mich mehr Nerven, als es einbringt.' Das ist ein fataler Trugschluss. Wenn Sie aus Angst vor einem Brief der Versicherung auf berechtigtes Honorar verzichten, subventionieren Sie mit Ihrer Arbeitszeit die Gewinne der Versicherer. Laut Zahlen, die auch der <a href="https://www.pkv.de/wissen/versorgung/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)</a> indirekt bestätigt, werden Milliarden im Gesundheitswesen bewegt – und wer hier zu defensiv abrechnet, verliert massiv.

Die Wahrheit ist: Wenn Ihre Dokumentation stimmt, kann die PKV gar nichts streichen. Die Erstattungspflicht der Versicherung gegenüber dem Patienten hat rechtlich überhaupt nichts mit Ihrem Honoraranspruch gegenüber dem Patienten zu tun. Sie stellen die Rechnung an den Patienten. Ob seine Versicherung das voll übernimmt, hängt von seinem Tarif ab. Natürlich wollen wir unsere Patienten nicht verärgern. Aber wir sind keine Wohltätigkeitsorganisation. Gute Medizin darf und muss korrekt abgerechnet werden.

Die Klassiker – Wo das Geld im Praxisalltag liegen bleibt

Es ist oft nicht die hochkomplexe Spezial-OP, bei der das Honorar auf der Strecke bleibt. Es sind die alltäglichen Basis-Ziffern, die in der Hektik des Sprechstundenalltags schlichtweg vergessen oder falsch kombiniert werden. Schauen wir uns die typischen Verdächtigen an.

Da ist zum Beispiel das ewige Duell zwischen Ziffer 1 und Ziffer 3. Ziffer 1 ist die einfache Beratung. Ziffer 3 ist die eingehende Beratung, die mindestens 10 Minuten dauert. In vielen Praxen wird aus reiner Gewohnheit immer die 1 und die 5 (symptombezogene Untersuchung) getippt. Aber wie oft reden Sie wirklich nur 3 Minuten mit einem Privatpatienten? Sobald Sie die 10-Minuten-Marke knacken, ist es eine 3. Der Haken: Die Ziffer 3 darf nur einmal im Behandlungsfall (1 Monat) neben anderen Leistungen abgerechnet werden. Das PVS meckert dann oft. Die Lösung? Begründen Sie es! Wenn es medizinisch notwendig war, darf die 3 auch mehrfach abgerechnet werden – Sie müssen es nur kurz dokumentieren.

Noch extremer ist es bei der Ziffer 34. Das ist die 'Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer lebensverändernden Erkrankung'. Ein extrem sperriger Titel. Aber was bedeutet das konkret? Wenn Sie einem Patienten die Diagnose Diabetes Typ 2, eine Krebserkrankung oder schwere Multiple Sklerose mitteilen und mit ihm besprechen, was das jetzt für seinen Alltag, seinen Beruf und seine Familie bedeutet, dann ist das exakt die Ziffer 34. Die bringt beim 2,3-fachen Satz immerhin über 40 Euro. Trotzdem wird sie in fast 60 % der berechtigten Fälle schlichtweg vergessen.

  • Ziffer 1 (Beratung) vs. Ziffer 3 (Eingehende Beratung, >10 Min.): Achten Sie auf die Uhrzeit. Ab 10 Minuten immer Ziffer 3 prüfen.
  • Ziffer 34 (Lebensverändernde Erkrankung): Bei Erstdiagnosen wie Diabetes, Rheuma oder Onkologie ein absolutes Muss.
  • Ziffer 800 (Eingehende neurologische Untersuchung): Wird oft übersehen, wenn im Rahmen einer orthopädischen oder internistischen Untersuchung Reflexe und Sensibilität ausführlich mitgeprüft werden.
  • Zuschläge A bis D: Beratung außerhalb der Sprechstunde, am Wochenende oder nachts. Vergessen Sie nicht, Ihre Unannehmlichkeiten in Rechnung zu stellen.
  • Zuschlag K1: Bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr gibt es auf bestimmte Grundleistungen Zuschläge. Das PVS sollte das automatisch können, tut es aber oft nicht.
Nahaufnahme einer ärztlichen Abrechnung und Dokumentation

Der Steigerungsfaktor – Warum 'Zeitaufwand' ein Anfängerfehler ist

Kommen wir zur Königsdisziplin der GOÄ Abrechnung Tipps: dem Steigerungssatz. Zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen Satz liegt bares Geld. Wenn Sie eine Leistung über den 2,3-fachen Regelhöchstsatz hinaus steigern wollen, verlangt § 5 Abs. 2 GOÄ eine individuelle, fallspezifische Begründung. Und hier machen 80 % der Ärzte den gleichen Fehler.

Sie schreiben als Begründung: 'Erhöhter Zeitaufwand'. Das ist, als würden Sie dem Sachbearbeiter der PKV eine Einladung schicken, die Rechnung zu kürzen. Zeitaufwand allein ist nach ständiger Rechtsprechung keine ausreichende Begründung, es sei denn, er resultiert aus einer besonderen medizinischen Schwierigkeit. Sie müssen erklären, WARUM es länger gedauert hat.

Ein klassischer Fall aus meiner letzten Beratung: Ein Arzt hatte bei einem stark adipösen Patienten einen Ultraschall des Abdomens gemacht. Dauerte ewig, Sicht war miserabel. Begründung auf der Rechnung: 'Schwierige Untersuchung'. Abgelehnt. Was hätte da stehen müssen? 'Erschwerte Schallbedingungen und extrem eingeschränkte Beurteilbarkeit durch massive Adipositas permagna (BMI 42)'. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Keine Versicherung der Welt wird das medizinisch anfechten können. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, empfehle ich Ihnen unseren detaillierten Beitrag zur <a href="/blog/begruendung-steigerungsfaktor-goae">Begründung für den Steigerungsfaktor</a>.

Weitere exzellente Begründungen sind: 'Erschwerte Anamneseerhebung durch ausgeprägte Sprachbarriere (Zuziehung eines Dolmetschers)', 'Mangelnde Compliance bei fortgeschrittener Demenz' oder 'Erschwerte Wundversorgung bei stark vernarbtem Gewebe nach Vor-OP'. Werden Sie spezifisch. Die Begründung muss für einen medizinischen Laien (den Sachbearbeiter) nachvollziehbar, aber fachlich unantastbar sein.

Analogabrechnung – Wenn die GOÄ von 1982 auf moderne Medizin trifft

Es ist ein Treppenwitz der Medizingeschichte, dass wir im Zeitalter von mRNA-Impfstoffen, Telemedizin und roboterassistierter Chirurgie unsere Rechnungen nach einem Gebührenverzeichnis schreiben, das aus einer Zeit stammt, in der Helmut Schmidt Kanzler war. Die letzte umfassende Reform der GOÄ war 1982, mit ein paar kosmetischen Anpassungen 1996. Wie rechnet man also eine Stoßwellentherapie oder ein modernes OCT am Auge ab?

Die Antwort lautet: Analogabrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Wenn eine selbstständige ärztliche Leistung in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen ist, kann sie entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Das klingt juristisch trocken, ist aber Ihr wichtigstes Werkzeug für moderne Therapien.

Der Fehler, den ich hier oft sehe: Ärzte erfinden eigene 'Analogziffern', die völlig aus der Luft gegriffen sind. Das gibt sofort Ärger. Orientieren Sie sich unbedingt an der Analogliste der <a href="https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesärztekammer</a>. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und enthält Konsensempfehlungen, welche alte Ziffer für welche neue Leistung herangezogen werden sollte. Wenn Sie sich an diese Liste halten, gibt es bei der Erstattung durch die Beihilfe oder die PKV fast nie Probleme.

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Der Endgegner: Dokumentation und wie KI uns rettet

Jetzt wird's konkret. Sie kennen all diese Regeln. Sie wissen, dass Sie die Ziffer 3, die 34 und die Zuschläge abrechnen können. Sie wissen, wie man den Faktor auf 3,5 steigert. Und trotzdem tun Sie es im Alltag nicht. Warum? Weil die Dokumentation Sie auffrisst. Wer um 18 Uhr nach 40 Patienten noch im PVS sitzt, hat schlichtweg nicht die kognitive Energie, um sich für jeden Fall eine individuelle, medizinisch wasserdichte Begründung für den Steigerungssatz aus den Fingern zu saugen. Man klickt auf Standard, übernimmt die Kette vom letzten Mal und geht nach Hause.

Genau hier passiert gerade eine echte Revolution in der Arztpraxis. Vergessen Sie alles, was Sie bisher über Abrechnungssoftware wussten. Die Zukunft – und die ist bei Anbietern wie docreport.eu bereits Realität – ist die <a href="/blog/goae-ebm-abrechnung-ki">KI-gestützte GOÄ/EBM Abrechnung</a>. Wie das funktioniert? Es ist schlichtweg genial.

Sie sprechen nach der Behandlung Ihren Befund einfach in Ihr Mikrofon oder Smartphone. Ganz normal, im Freitext. '55-jähriger Patient, vorbekannter Hypertonus. Heute ausführliche Beratung über 15 Minuten zur Lebensstiländerung. Ultraschall Abdomen zeigte erschwerte Bedingungen wegen massivem Meteorismus...' Die KI transkribiert nicht nur den Text fehlerfrei (und ja, sie versteht medizinischen Jargon und auch Ihren Dialekt), sondern sie analysiert den Kontext semantisch.

Das bedeutet: Die KI erkennt aus dem gesprochenen Satz 'Beratung über 15 Minuten' automatisch die GOÄ-Ziffer 3. Sie erkennt 'erschwerte Bedingungen wegen Meteorismus' beim Ultraschall und schlägt Ihnen direkt die Ziffer 410 mit dem Steigerungssatz 3,5 vor – inklusive der vorformulierten, rechtssicheren Begründung für die Rechnung. Sie müssen das am Ende nur noch mit einem Klick freigeben. Das ist keine Zukunftsmusik, das spart heute schon Praxen mehrere Stunden pro Woche und erhöht den Umsatz signifikant, weil keine berechtigte Ziffer mehr vergessen wird. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie das auch die Befunderstellung beschleunigt, lesen Sie unseren Artikel zum Thema <a href="/blog/arztberichte-schreiben">Arztberichte schreiben mit KI</a>.

Arzt nutzt Sprachassistent und KI-Software für die medizinische Dokumentation

Spezialfall: Wegegeld, Auslagen und Sachkosten

Ein weiteres Stiefkind der Abrechnung sind die Auslagen und das Wegegeld. Wenn Sie Hausbesuche machen – und sei es nur bei dem älteren Privatpatienten drei Straßen weiter – vergessen Sie nicht § 8 GOÄ. Das Wegegeld ist gestaffelt nach Kilometern und ob der Besuch bei Tag oder Nacht stattfindet. Das sind oft nur kleine Beträge, aber auf das Jahr gerechnet summiert sich das zu einem ordentlichen Urlaub.

Noch wichtiger: Sachkosten nach § 10 GOÄ. Die GOÄ regelt genau, welche Materialien mit den Gebühren abgegolten sind (z.B. Einmalspritzen, Tupfer) und welche Sie gesondert in Rechnung stellen dürfen (z.B. teure Verbandsmaterialien, spezielle Katheter, Implantate). Viele Ärzte scheuen davor zurück, die 4,50 Euro für den Spezialverband einzeln aufzuführen. Aber warum? Wenn Sie für Ihre <a href="/blog/goae-ziffern-rechner">GOÄ-Ziffern</a> hart arbeiten, sollten Sie nicht auch noch die Materialkosten aus eigener Tasche subventionieren.

Machen wir einen Strich drunter

Die Privatliquidation muss kein notwendiges Übel sein, das Ihnen am Wochenende den Schlaf raubt. Es ist Ihr verdientes Honorar für exzellente medizinische Arbeit. Hören Sie auf, aus Angst vor Rückfragen pauschal auf den 2,3-fachen Satz abzustaffeln. Lernen Sie die lukrativen und oft vergessenen Ziffern wie die 34 oder die 800 kennen. Und vor allem: Befreien Sie sich von der manuellen Tipparbeit.

In der Zeit, in der Sie sich mühsam eine Begründung für den Steigerungssatz überlegen oder im PVS nach der richtigen Analogziffer suchen, könnten Sie längst einen weiteren Patienten behandeln – oder einfach mal pünktlich Feierabend machen. Eine moderne, KI-gestützte Dokumentation, die aus Ihrem gesprochenen Wort automatisch die perfekten Ziffernketten generiert, ist heute kein Luxus mehr, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Testen Sie es. Sie werden sich fragen, wie Sie jemals ohne arbeiten konnten.

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Häufige Fragen

Wie oft darf ich die GOÄ Ziffer 3 abrechnen?

Grundsätzlich darf die Ziffer 3 (eingehende Beratung, Dauer mind. 10 Minuten) nur einmal im Behandlungsfall (Zeitraum von 1 Monat für dieselbe Erkrankung) neben anderen Leistungen abgerechnet werden. Ist sie jedoch medizinisch notwendig mehrfach erforderlich, darf sie mit einer entsprechenden Begründung auf der Rechnung auch öfter abgerechnet werden.

Warum streicht die PKV meine Begründung für den 3,5-fachen Satz?

Meistens liegt es an pauschalen Floskeln wie 'Hoher Zeitaufwand' oder 'Schwierige Untersuchung'. Die GOÄ verlangt eine patientenbezogene, medizinische Begründung. Erklären Sie das 'Warum': z.B. 'Erschwerte Untersuchung durch mangelnde Compliance bei Demenz' oder 'Erschwerte Schallbedingungen bei massiver Adipositas'.

Kann eine KI wirklich automatisch GOÄ-Ziffern vorschlagen?

Ja. Moderne KI-Software wie docreport.eu analysiert den semantischen Inhalt Ihres diktierten Freitextes. Wenn Sie z.B. diktieren, dass die Beratung 15 Minuten dauerte, erkennt das System dies und schlägt automatisch Ziffer 3 statt Ziffer 1 vor. Auch medizinische Besonderheiten für Steigerungssätze werden direkt als Begründungstext formuliert.

Was tun, wenn es für eine moderne Therapie keine GOÄ-Ziffer gibt?

Hier greift die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Sie suchen sich eine nach Aufwand, Kosten und Zeit gleichwertige Leistung aus dem bestehenden Verzeichnis. Wichtig: Nutzen Sie keine Fantasieziffern, sondern orientieren Sie sich an der offiziellen Analogliste der Bundesärztekammer.

Lohnt sich der Aufwand für Zuschläge wie Wegegeld oder Auslagen?

Absolut. Auch wenn es pro Fall oft nur kleine Beträge sind, summieren sich Wegegelder, Unzeit-Zuschläge (A bis D) oder Materialkosten nach § 10 GOÄ über das Jahr auf mehrere Tausend Euro. Es ist Ihr rechtmäßiges Honorar, auf das Sie nicht verzichten sollten.

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