GOÄ-Abrechnung

GOÄ Steigerungsfaktor rechtssicher begründen

Wie Sie den 3,5-fachen Satz ohne Rückforderungsrisiko abrechnen – und dabei täglich wertvolle Zeit sparen

Das kostet Sie bares Geld

Verschenken Sie jeden Monat tausende Euro?

Die Realität in deutschen Privatpraxen sieht so aus: Viele niedergelassene Ärzte rechnen routinemäßig mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz ab – selbst dann, wenn die Behandlung deutlich schwieriger war und der 3,5-fache Satz absolut gerechtfertigt wäre.

Der Grund? Die Angst vor aufwendiger Dokumentation. Die Sorge vor kritischen Nachfragen der PKV. Und vor allem: Die fehlende Zeit, für jeden Fall eine individuelle, rechtssicere Begründung zu formulieren.

Das Ergebnis: Ihnen entgehen Monat für Monat bis zu 52% Ihres berechtigten Honorars.

Rechenbeispiel: So viel verlieren Sie wirklich

GOÄ-Nr. 7 (eingehende Untersuchung): Basiswert 21,57 €

2,3-facher Satz (Standard):49,61 €
3,5-facher Satz (bei Begründung):75,50 €
Entgangenes Honorar pro Fall:25,89 €

Bei 20 komplexen Fällen pro Monat: 517,80 € Honorarverlust

Arzt bei der medizinischen Abrechnung und Dokumentation
Rechtssicherheit

Das akzeptieren PKVs als Begründung – und das nicht

❌ Unzulässig

  • "Erhöhter Zeitaufwand"
  • "Besondere Schwierigkeit der Behandlung"
  • "Besondere Erfahrung des Arztes"
  • "Hohe Praxiskosten" oder "Zeitmangel"
  • "Komplizierter Fall" (ohne Details)

Problem: Diese Formulierungen sind zu allgemein und könnten auf jeden Patienten zutreffen. PKVs lehnen solche Begründungen konsequent ab.

✅ Zulässig

  • "Erschwerte Sicht durch ausgeprägte Adipositas (BMI 38)"
  • "Unkooperatives Verhalten bei fortgeschrittener Demenz"
  • "Multiple Voroperationen mit ausgeprägter Narbenbildung"
  • "Sprachbarriere erforderte Dolmetscher (Dari)"
  • "Ausgeprägter Würgereflexe bei HNO-Untersuchung"

Erfolgsfaktor: Konkrete, patientenindividuelle Umstände, die nachvollziehbar machen, warum gerade dieser Fall schwieriger war.

Die drei Säulen einer rechtssicheren Begründung

1

Patientenindividuelle Besonderheit

Benennen Sie konkrete anatomische, pathologische oder persönliche Faktoren, die bei diesem spezifischen Patienten vorliegen.

2

Kausaler Zusammenhang

Erklären Sie, wie diese Besonderheit die Behandlung erschwert hat. Nicht nur "was", sondern auch "warum".

3

Messbare oder dokumentierte Auswirkung

Idealerweise: Zeitangabe, Anzahl der Versuche oder andere objektive Fakten, die den Mehraufwand belegen.

Praxiserprobte Begründungen für den 3,5-fachen Satz

So formulieren Sie rechtssicher – Beispiele aus dem Praxisalltag

GOÄ 7
Innere Medizin

Eingehende Untersuchung bei adipösem Patient

"Die Untersuchung wurde durch eine ausgeprägte Adipositas permagna (BMI 42, Körpergewicht 156 kg) erheblich erschwert. Die Auskultation von Herz und Lunge erforderte mehrfache Umlagerungen und wiederholte Positionswechsel. Die Palpation des Abdomens war durch die massiv vermehrte Bauchdecke nur unter erheblichem Zeitaufwand (zusätzliche 25 Minuten) aussagekräftig möglich. Zudem mussten spezielle Lagerungshilfen verwendet werden."

Warum das funktioniert: Konkrete Zahlen (BMI, Gewicht, Zeitaufwand), kausaler Zusammenhang zur Schwierigkeit, dokumentierte Mehrmaßnahmen.

GOÄ 5
Geriatrie

Symptombezogene Untersuchung bei Demenz

"Aufgrund einer fortgeschrittenen vaskulären Demenz (MMSE 18/30) zeigte die Patientin stark fluktuierende Aufmerksamkeit und konnte den Untersuchungsanweisungen nicht folgen. Die Anamnese musste über die Angehörigen erfolgen. Die körperliche Untersuchung erforderte mehrfache Unterbrechungen und beruhigende Gespräche (Gesamtdauer 45 Minuten statt üblicher 15 Minuten). Die Patientin versuchte wiederholt, den Untersuchungsraum zu verlassen."

Warum das funktioniert: Objektivierbare Diagnose (MMSE-Score), konkrete Verhaltensbeschreibung, exakte Zeitangabe zum Vergleich.

GOÄ 2000
Chirurgie

Wundversorgung nach Voroperationen

"Die Wundversorgung wurde durch multiple abdominelle Voroperationen (3 Laparotomien, letzte vor 8 Monaten) mit ausgeprägter keloidartiger Narbenbildung und Verwachsungen erheblich erschwert. Das Gewebe war durch die Voroperationen weniger elastisch und neigte zu verstärkter Blutungsneigung. Die Präparation erforderte besondere Vorsicht und zeitintensive Blutstillung. Die Operationszeit verlängerte sich um 40 Minuten gegenüber dem Standard."

Warum das funktioniert: Dokumentierte Vorgeschichte, spezifische pathologische Veränderungen, messbare Zeitverlängerung.

GOÄ 1480
HNO

Endoskopische Untersuchung mit anatomischer Besonderheit

"Die Rhinoskopie war durch einen stark ausgeprägten Würgereflexe und eine hochgradige Septumdeviation nach links deutlich erschwert. Die endoskopische Untersuchung musste dreimal unterbrochen werden. Trotz Oberflächenanästhesie (Lidocain-Spray) und Verwendung eines pädiatrischen Endoskops (2,7 mm statt Standard 4,0 mm) konnte die hintere Nasenpartie nur unter erheblichem Zeitaufwand (35 Minuten) vollständig eingesehen werden."

Warum das funktioniert: Konkrete anatomische Beschreibung, dokumentierte Gegenmaßnahmen, Anzahl der Unterbrechungen, Zeitangabe.

GOÄ 1
Allgemeinmedizin

Beratung mit Sprachbarriere

"Die Beratung wurde durch eine erhebliche Sprachbarriere erschwert. Die Patientin spricht ausschließlich Dari, weder Deutsch noch Englisch. Die Kommunikation erfolgte über einen Telefondolmetscher, was die Gesprächsdauer auf 38 Minuten verlängerte (übliche Beratung: 10-12 Minuten). Jede Erklärung musste mehrfach wiederholt und durch Gestik unterstützt werden. Die Einwilligung zur Behandlung erforderte besondere Sorgfalt und zeitintensive Rückversicherung des Verständnisses."

Warum das funktioniert: Konkrete Sprachkenntnisse benannt, dokumentierter Dolmetschereinsatz, Zeitvergleich zum Standard, Mehraufwand nachvollziehbar.

Checkliste: Ist Ihre Begründung PKV-sicher?

  • Enthält die Begründung konkrete, patientenindividuelle Fakten? (BMI, Diagnose, Vorerkrankungen)
  • Wird der kausale Zusammenhang zwischen Besonderheit und Mehraufwand erklärt?
  • Sind messbare Parameter enthalten? (Zeitangaben, Anzahl Versuche, verwendete Hilfsmittel)
  • Vermeiden Sie Pauschalformulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" oder "besondere Schwierigkeit"?
  • Ist die Begründung auf den konkreten Patienten zugeschnitten? (Nicht als Textbaustein wiederverwendbar)
Die Lösung

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Rechnen Sie den 3,5-fachen Satz ab, wann immer er gerechtfertigt ist – ohne Zeitaufwand, ohne Rechtsunsicherheit, ohne Rückforderungsrisiko. Das sind durchschnittlich 500-800 € Mehrhonorar pro Monat.

So funktioniert's in der Praxis

  1. 1Dokumentieren Sie Ihre Behandlung per Spracheingabe oder Texteingabe
  2. 2DocReport analysiert automatisch erschwerende Faktoren (BMI, Diagnosen, Vorerkrankungen)
  3. 3Bei komplexen Fällen schlägt die Software automatisch den 3,5-fachen Satz vor
  4. 4Die individuelle, rechtssichere Begründung wird direkt in die Rechnung integriert
15 Sek.

Durchschnittliche Zeit für eine vollständige Begründung

+52%

Durchschnittliches Honorarplus bei schwierigen Fällen

98,4%

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Häufige Fragen

Was Sie über GOÄ-Steigerungsfaktoren wissen müssen

Q:Wann darf ich den 3,5-fachen Steigerungssatz nach GOÄ abrechnen?

Den 3,5-fachen Satz dürfen Sie abrechnen, wenn die Behandlung überdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwendig war. Entscheidend sind patientenindividuelle Besonderheiten wie anatomische Verhältnisse, Vorerkrankungen oder erschwerende Umstände. Die bloße Begründung "Zeitaufwand" oder "Schwierigkeit" reicht nicht aus.

Q:Was passiert, wenn meine Begründung nicht ausreichend ist?

Private Krankenversicherungen prüfen Steigerungsfaktoren genau. Bei unzureichender Begründung kürzen sie die Rechnung auf den 2,3-fachen Satz oder fordern bereits gezahlte Beträge zurück. In der Regel haben Sie dann die unangenehme Aufgabe, dem Patienten nachträglich eine korrigierte Rechnung auszustellen.

Q:Welche Formulierungen sind bei der GOÄ-Begründung unzulässig?

Unzulässig sind pauschale Floskeln wie "besondere Schwierigkeit", "erhöhter Zeitaufwand", "Praxisauslastung" oder "besondere Erfahrung". Die PKV erwartet konkrete, patientenbezogene Gründe. Statt "schwierige anatomische Verhältnisse" sollten Sie präzisieren: "Erschwerte Sichtverhältnisse durch ausgeprägte Adipositas (BMI 38)".

Q:Muss ich bei jedem Patienten eine Begründung schreiben?

Eine schriftliche Begründung ist nur erforderlich, wenn Sie den 2,3-fachen Satz überschreiten möchten. Bis einschließlich 2,3-fach können Sie ohne Begründung abrechnen. Ab dem 2,4-fachen Satz bis maximal 3,5-fach ist eine nachvollziehbare, individuelle Begründung zwingend vorgeschrieben.

Q:Kann ich denselben Begründungstext für mehrere Patienten verwenden?

Nein, genau das sollten Sie vermeiden. PKV-Prüfstellen erkennen Textbausteine sofort und werten diese als unzulässige Pauschalierung. Jede Begründung muss sich auf die individuellen Umstände des konkreten Behandlungsfalls beziehen. Moderne Dokumentationssoftware kann hier unterstützen, indem sie patientenspezifische Begründungen automatisch generiert.

Zusätzliche Praxis-Tipps für die GOÄ-Abrechnung

Dokumentieren Sie proaktiv

Notieren Sie erschwerende Faktoren bereits während der Behandlung. Was Ihnen in dem Moment selbstverständlich erscheint, ist drei Wochen später bei der Abrechnung oft schwer zu rekonstruieren.

Kalkulieren Sie den Mehrwert

Berechnen Sie regelmäßig, wie viel Honorar Sie durch konsequente Abrechnung des 3,5-fachen Satzes zusätzlich erwirtschaften. Das motiviert zur sauberen Dokumentation.

Archivieren Sie Begründungen

Legen Sie ein Archiv erfolgreicher Begründungen an – sortiert nach GOÄ-Ziffer und Fachgebiet. So haben Sie bei ähnlichen Fällen schnell eine Orientierung (aber kopieren Sie niemals 1:1!).

Schulen Sie Ihr Praxisteam

Ihre MFA können Sie aktiv unterstützen, indem sie besondere Umstände bereits im Patientengespräch notieren (Sprachbarrieren, Angstpatienten, körperliche Einschränkungen).

Weiterführende Informationen zur GOÄ-Abrechnung

Bundesärztekammer: GOÄ-Ratgeber

Offizielle Hinweise und Kommentare zur korrekten Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte.

Zur Bundesärztekammer

PKV-Verband: Prüfrichtlinien

Informationen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsprüfungen.

Zum PKV-Verband

Weitere hilfreiche Artikel auf DocReport

Schluss mit verschenktem Honorar

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